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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Katlan GmbH, insbesondere für die Beratung, das Aufmaß, die Herstellung, Lieferung und Montage maßgefertigter Insektenschutz- und Sonnenschutzsysteme.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Katlan GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Beratung, Angebotserstellung und Aufmaß vor Ort erfolgen grundsätzlich kostenlos, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

Angebote der Katlan GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der vereinbarten Leistungsausführung zustande.

3. Aufmaß und Mitwirkungspflichten

Das Aufmaß wird auf Grundlage der bei der Besichtigung vorhandenen baulichen Gegebenheiten durchgeführt. Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.

Veränderungen an Fenstern, Türen, Fassaden oder sonstigen Einbausituationen, die nach dem Aufmaß vorgenommen werden, sind der Katlan GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Mehrkosten oder Verzögerungen können dem Auftraggeber berechnet werden.

4. Maßanfertigungen

Die angebotenen Produkte werden regelmäßig individuell nach den beim Aufmaß festgestellten Maßen und den mit dem Auftraggeber vereinbarten Ausstattungsmerkmalen gefertigt.

Maßgefertigte Produkte können nicht allein wegen Nichtgefallens zurückgegeben oder umgetauscht werden. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in der individuell vereinbarten Höhe fällig. Der verbleibende Restbetrag ist nach Abschluss der Montage und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6. Lieferung und Montage

Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart. Angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Betriebsstörungen, Witterungseinflüssen oder sonstigen von der Katlan GmbH nicht zu vertretenden Umständen verlängern die Leistungsfrist angemessen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Montagebereich zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und die Arbeiten ohne vermeidbare Behinderungen ausgeführt werden können.

7. Abnahme

Nach Abschluss der Montage ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Kleinere Mängel, welche die gewöhnliche Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8. Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel nach Feststellung möglichst zeitnah mitzuteilen und der Katlan GmbH Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die insbesondere durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen, mangelnde Pflege, gewöhnlichen Verschleiß oder äußere Einwirkungen verursacht wurden.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Katlan GmbH.

10. Haftung

Die Katlan GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Im Übrigen haftet die Katlan GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden, die auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers, nachträglichen baulichen Veränderungen oder einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Katlan GmbH.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Die Katlan GmbH ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mannheim Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

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